Rückerstattungen
Regelungen zum Widerrufsrecht und zu dessen Anwendung
Für Stunden, Kurse und Aktivitäten, die für ein bestimmtes Datum oder einen bestimmten Zeitraum gebucht werden, handelt es sich um Freizeitdienstleistungen mit spezifischem Ausführungsdatum oder -zeitraum. In den Fällen des Art. 59 Abs. 1 Buchst. n) des Gesetzesdekrets 206/2005 findet das ordentliche Rücktrittsrecht für Fernabsatzverträge daher keine Anwendung.
Vertraglich eingeräumte Stornierung
Die Schule räumt dem Kunden vertraglich die Möglichkeit ein, die Buchung mindestens 5 Kalendertage vor dem Datum der ersten gebuchten Stunde oder Aktivität zu stornieren. Die Mitteilung ist an info@skischool2000.com zu senden, im Betreff mit dem Wort „STORNO“ und mit den zur Identifizierung der Buchung erforderlichen Angaben. Die Stornierung gilt als zugegangen, sobald sie im Postfach der Schule eingeht.
Wird die Stornierung mindestens 5 Kalendertage vor dem Datum der ersten gebuchten Stunde oder Aktivität mitgeteilt, kann der Kunde wählen zwischen: der Erstattung der eingezahlten Beträge unter Einbehalt von 10 % als Ersatz der entstandenen Verwaltungs- und Bürospesen; oder einem gleichwertigen, für den Erwerb von Leistungen der Schule nutzbaren Gutschein ohne Abzug.
Verspätete Stornierungen
Für nach Ablauf der vorgenannten Frist eingehende Stornierungen ist keine Erstattung vorgesehen, vorbehaltlich der in diesen Bedingungen ausdrücklich geregelten Fälle und der etwaigen unabdingbaren gesetzlichen Rechte.
Allgemeine Verkaufsbedingungen
Umfassender Leitfaden zu Unterricht, Buchungen und Zahlungsarten
AGB
ALLGEMEINE VORVERTRAGLICHE INFORMATIONEN
Die Skischule & Snowboardschule 2000 in Wolkenstein im Gröden bietet Unterricht, Begleitung und sportliche Aktivitäten auf Schnee sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen an.
Die auf der Website enthaltenen Informationen, Beschreibungen, Fotos, Preise, Programme und Inhalte dienen ausschließlich Informations- und Illustrationszwecken.
Mit der Buchung und dem Kauf von Stunden, Kursen und anderen Leistungen akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die etwaigen speziellen Bedingungen, die in der Beschreibung der gebuchten Leistung angegeben sind.
Die Schule kann bei Bedarf Zeiten, Programme, Treffpunkte, Gruppenzusammensetzungen und Durchführungsmodalitäten aus organisatorischen, didaktischen, technischen, meteorologischen oder Sicherheitsgründen ändern. Solche Änderungen erfolgen, soweit möglich, unter Wahrung der wesentlichen Merkmale der gebuchten Leistung und werden bei Relevanz rechtzeitig mitgeteilt.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt im Einklang mit den geltenden Vorschriften und der EU-Verordnung 2016/679 (DSGVO).
Der für Minderjährige erteelte Skunterricht begründet für den Kunden keinen Anspruch auf die für Amateursportvereine vorgesehene steuerliche Absetzbarkeit, da die Schule nicht zu den in Art. 90 Abs. 17 ff. des Gesetzes vom 27. Dezember 2002, Nr. 289, genannten Stellen gehört; die entsprechenden Kosten sind daher nicht gemäß Art. 15 Abs. 1 Buchst. i-quinquies des DPR vom 22. Dezember 1986, Nr. 917 (Einheitstext der Einkommensteuergesetze, TUIR) absetzbar. Dem Kunden wird empfohlen, die geltende Steuergesetzgebung zum Zeitpunkt des Kaufs zu überprüfen.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Art. 1 – Definitionen und Anwendungsbereich
1.1 Schule
Unter „Schule“ ist die Skischule & Snowboardschule 2000 mit Sitz in Str. Meisules, 290 – 39048 Wolkenstein im Gröden (BZ), USt-IdNr. IT02207830213, zu verstehen. Die Schule erteilt Unterricht in den Skidisziplinen und im Snowboard sowie Begleitung im Rahmen der geltenden Vorschriften.
1.2 Skilehrer
Unter „Skilehrer“ ist diejenige Person zu verstehen, die gemäß den anwendbaren Vorschriften zur Erteilung des Unterrichts in den Schneesportarten ordnungsgemäß qualifiziert und in den Personalbestand der Schule eingereiht ist. Der Skilehrer führt die didaktische Tätigkeit und die Begleitung unter Einhaltung der geltenden Berufs- und Sicherheitsvorschriften durch.
1.3 Kunde
Unter „Kunde“ ist die Person zu verstehen, die die Buchung und/oder die Zahlung der Leistung vornimmt. Unter „Schüler“ oder „Teilnehmer“ ist die Person zu verstehen, die tatsächlich an der Stunde, dem Kurs oder der Aktivität teilnimmt. Kunde und Teilnehmer können identisch sein. Bei minderjährigen Teilnehmern erklärt der Kunde, Elternteil, Inhaber der elterlichen Verantwortung oder zur Buchung ermächtigte Person zu sein.
1.4 Skigebiet
Unter „Skigebiet“ sind Pisten, Aufstiegsanlagen, Verbindungen und Flächen zu verstehen, die normalerweise für die Ausübung der Wintersportarten bestimmt sind und in denen die Tätigkeit ausgeübt wird.
1.5 Vertrag
Der Vertrag betrifft die Erbringung von Unterricht, Begleitung oder einer anderen vom Kunden konkret gebuchten sportlichen Aktivität durch die Schule und die von ihr beauftragten Fachkräfte.
1.6 Besondere Bedingungen
Die auf der Leistungsseite, in der Preisliste, in der Buchungsbestätigung und im Voucher angegebenen Informationen sind integrierender Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Besondere Bedingungen einer bestimmten Leistung gehen den damit unvereinbaren allgemeinen Bestimmungen vor.
Art. 2 – Pflichten der Schule und des Skilehrers
Die Schule verpflichtet sich:
• die Unterrichts- und Begleitungstätigkeiten gemäß den geltenden Vorschriften qualifizierten Fachkräften zu übertragen;
• die Tätigkeit unter angemessener Berücksichtigung des Alters, des technischen Niveaus und der Fähigkeiten der Teilnehmer zu organisieren;
• den Teilnehmern die wichtigsten Hinweise für die sichere Durchführung der Aktivität zu geben;
• die für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung angemessen erforderlichen organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen;
• die nach der anwendbaren Gesetzgebung für die Tätigkeit der Schule und der Fachkräfte vorgesehenen Versicherungsdeckelungen aufrechtzuerhalten.
Der Skilehrer behält die berufliche Autonomie bei der Wahl der Pisten, Routen, Übungen und didaktischen Methoden, die er für das Niveau des Schülers und die Umstände am besten erachtet. Die Sicherheit der Teilnehmer hat Vorrang vor dem ursprünglich vorgesehenen Programm.
Art. 3 – Leistungsarten, Organisation, Zahlung und Voucher
3.1 Privatstunden
Privatstunden können einzeln oder mit mehreren Teilnehmern derselben Gruppe durchgeführt werden. Sofern bei der Buchung nichts anderes angegeben ist, dauert eine Stunde Privatunterricht 55 Minuten. Die während der Stunde erforderlichen Wege sind Bestandteil der Stundendauer.
3.2 Gruppenkurse
Gruppenkurse werden organisiert, indem die Teilnehmer hauptsächlich nach technischem Niveau, Alter, Disziplin sowie didaktischen und organisatorischen Erfordernissen eingeteilt werden. Die Höchstzahl der Teilnehmer ist der Beschreibung des jeweiligen gebuchten Kurses zu entnehmen.
3.3 Bewertung des Niveaus
Das bei der Buchung angegebene Niveau ist indikativ. Die endgültige technische Bewertung obliegt dem Skilehrer und/oder der Schule. Entspricht das angegebene Niveau nicht den tatsächlichen Fähigkeiten des Schülers, kann die Schule ihn, sofern möglich, in eine besser geeignete Gruppe versetzen.
3.4 Einstieg in bereits begonnene Kurse
Der Einstieg in einen bereits begonnenen Gruppenkurs ist ausschließlich an den Tagen, in den Niveaus und nach den Modalitäten möglich, die die Schule angibt. Die Zulassung setzt die technische Kompatibilität des Teilnehmers mit der Gruppe sowie die organisatorischen Möglichkeiten der Schule voraus. Die endgültige Entscheidung über den Einstieg liegt bei der Schule und dem Skilehrer.
3.5 Mindestteilnehmerzahl
Einige Kurse können eine Mindestteilnehmerzahl vorsehen. Wird diese Zahl nicht erreicht oder entfällt sie während des Kurses, kann die Schule je nach konkreten organisatorischen Möglichkeiten:
• Teilnehmer kompatibler Gruppen zusammenlegen;
• eine Änderung der Zeiten vorschlagen;
• die Dauer der Aktivität im Verhältnis zur geringeren Teilnehmerzahl anteilig kürzen, sofern diese Möglichkeit in den besonderen Bedingungen des Kurses angegeben ist;
• eine gleichwertige Alternative anbieten;
• den Kurs mit Rückerstattung des auf den nicht erbrachten Teil entfallenden Betrags absagen.
Etwaige besondere Modalitäten werden in der Kursbeschreibung angegeben oder dem Kunden mitgeteilt.
3.6 Zahlung
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind Stunden und Kurse im Voraus zu zahlen. Bei Online-Buchungen muss die Zahlung zuvor autorisiert werden; der Vertrag gilt als geschlossen, wenn die Schule die Buchungsbestätigung sendet. Die Bestätigung fasst die gebuchte Leistung und die zugehörigen besonderen Bedingungen zusammen.
3.7 Voucher
Der Kunde muss die Buchungsbestätigung oder den Voucher aufbewahren und auf Verlangen in digitaler oder gedruckter Form vorzeigen. Ein Ausdrucken des Vouchers ist nicht erforderlich, sofern die Schule nicht ausdrücklich etwas anderes verlangt.
3.8 Namensgebundenheit
Anmeldungen zu Gruppenkursen sind namentlich gebunden. Nach Kursbeginn kann der Teilnehmer in der Regel nicht durch eine andere Person ersetzt werden. Bei Zyklen von Privatstunden kann die Schule die Ersetzung nach vorheriger Mitteilung und im Einklang mit dem technischen Niveau und der Organisation der Stunden gestatten.
3.9 Abholung des Kontrolltickets
Der Kunde und der Teilnehmer müssen sich mindestens 30 Minuten vor Beginn der Stunde oder des Kurses im Büro der Schule einfinden, um das Kontrollticket oder ein anderes Ausweisdokument abzuholen, das für die Teilnahme erforderlich ist. Dieses Dokument ist während der Aktivität auf Verlangen vorzuzeigen. Diese Pflicht ergänzt die unter Ziffer 3.7 genannte: der Voucher kann in digitaler Form vorgezeigt werden und muss nicht ausgedruckt werden, sofern die Schule nicht ausdrücklich etwas anderes verlangt.
3.10 Umwandlung der Leistungen
Gruppenkurse können nicht in Privatstunden umgewandelt werden, sofern die Schule nicht ausdrücklich zustimmt und die Verfügbarkeit der Skilehrer es erlaubt.
Art. 4 – Wetterbedingungen, Anlagen und sonstige Absagegründe durch die Schule
4.1 Schlechtwetter
Normale winterliche Wetterverhältnisse, einschließlich Schnee, Wind, Kälte, Niederschlägen und eingeschränkter Sicht, führen nicht automatisch zur Absage der Stunde oder des Kurses. Hält der Skilehrer die Durchführung unter angemessen sicheren Bedingungen für möglich, findet die Leistung regulär statt. In solchen Fällen begründet die Nichtteilnahme des Kunden keinen Erstattungsanspruch.
4.2 Sicherheit
Der Skilehrer kann Pisten, Routen, Programme, Zeiten oder Inhalte der Stunde ändern, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.
4.3 Schließung der Anlagen
Kann die Stunde wegen vollständiger Schließung der Anlagen oder des betroffenen Skigebiets oder aus einem anderen außergewöhnlichen Grund, der die Durchführung unter sicheren Bedingungen objektiv unmöglich macht, nicht stattfinden, kann die Schule eine der folgenden Lösungen anbieten: die Stunde verschieben, eine gleichwertige Alternative anbieten, einen Gutschein ausstellen oder den auf die nicht erbrachte Leistung entfallenden Betrag erstatten. Die Lösung wird je nach Art der Leistung, Dauer des Hindernisses und konkreten organisatorischen Möglichkeiten festgelegt.
4.4 Absage durch die Schule aus sonstigen Gründen
Über die in den vorstehenden Ziffern geregelten Fälle hinaus kann die Schule eine gebuchte Stunde, einen Kurs oder eine andere Aktivität absagen oder verschieben, wenn nicht der Schule zurechenbare Umstände die Leistung objektiv unmöglich oder übermäßig belastend machen. Beispiele hierfür sind die plötzliche Verhinderung des zugewiesenen Skilehrers wegen Krankheit, Verletzung oder eines anderen persönlichen Hinderungsgrunds, höherer Gewalt anders als die meteorologischen oder unter Ziffer 4.3 geregelten Ereignisse, behördliche Anordnungen und sonstige außergewöhnliche und unvorhersehbare Umstände. In solchen Fällen ordnet die Schule, sofern möglich, einen Ersatzskilehrer zu oder verschiebt die Aktivität. Ist dies nicht möglich, bietet sie dem Kunden nach dessen Wahl einen gleichwertigen Gutschein oder die Erstattung des auf die nicht erbrachte Leistung entfallenden Betrags an. Die Absage wird dem Kunden unverzüglich nach Kenntnis der Verhinderung mitgeteilt.
Art. 5 – Skipass, Ausrüstung, Verpflegung und Versicherungen
Sofern in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich anders angegeben, sind im Preis der Stunde oder des Kurses nicht enthalten:
• Skipass;
• Ausrüstungsverleih;
• Bekleidung;
• Mahlzeiten und Getränke;
• persönliche Unfallversicherung.
Mahlzeiten sind nur eingeschlossen, wenn dies in der Kursbeschreibung oder im Voucher ausdrücklich angegeben ist. Jeder Teilnehmer muss über eine gültige Versicherung verfügen, die seine zivilrechtliche Haftung für Dritten zugefügte Schäden oder Verletzungen deckt; sie ist gemäß Art. 30 des Gesetzesdekrets vom 28. Februar 2021, Nr. 40, für Nutzer der Alpinskipisten verpflichtend. Die Schule empfiehlt zudem den Abschluss einer persönlichen Unfallversicherung sowie, nach Ermessen des Kunden, einer Versicherung für Storno/Unterbrechung der Stunden.
Die Schule verfügt zudem über einen internen Verleih, bei dem der Kunde und der Teilnehmer Verträge über den Verleih von Sportausrüstung (Kurzzeitmiete beweglicher Sachen) sowie über den Kauf von Sportartikeln gemäß den veröffentlichten Bedingungen abschließen können. Für Kunden, die Stunden oder Kurse der Schule besuchen, ist ein Rabatt auf den Verleih der Sportausrüstung vorgesehen.
Art. 6 – Stornierung durch den Kunden
6.1 Rücktrittsrecht
Für Stunden, Kurse und Aktivitäten, die für ein bestimmtes Datum oder einen bestimmten Zeitraum gebucht werden, handelt es sich um Freizeitdienstleistungen mit spezifischem Ausführungsdatum oder -zeitraum. In den Fällen des Art. 59 Abs. 1 Buchst. n) des Gesetzesdekrets 206/2005 findet das ordentliche Rücktrittsrecht für Fernabsatzverträge daher keine Anwendung.
6.2 Vertraglich eingeräumte Stornierung
Die Schule räumt dem Kunden vertraglich die Möglichkeit ein, die Buchung mindestens 5 Kalendertage vor dem Datum der ersten gebuchten Stunde oder Aktivität zu stornieren. Die Mitteilung ist an info@skischool2000.com zu senden, im Betreff mit dem Wort „STORNO“ und mit den zur Identifizierung der Buchung erforderlichen Angaben. Die Stornierung gilt als zugegangen, sobald sie im Postfach der Schule eingeht.
Wird die Stornierung mindestens 5 Kalendertage vor dem Datum der ersten gebuchten Stunde oder Aktivität mitgeteilt, kann der Kunde wählen zwischen: der Erstattung der eingezahlten Beträge unter Einbehalt von 10 % als Ersatz der entstandenen Verwaltungs- und Bürospesen; oder einem gleichwertigen, für den Erwerb von Leistungen der Schule nutzbaren Gutschein ohne Abzug.
6.3 Verspätete Stornierungen
Für nach Ablauf der vorgenannten Frist eingehende Stornierungen ist keine Erstattung vorgesehen, vorbehaltlich der in diesen Bedingungen ausdrücklich geregelten Fälle und der etwaigen unabdingbaren gesetzlichen Rechte.
Art. 7 – Verletzung und Krankheit während bereits begonnener Kurse
7.1 Verletzung oder Krankheit
Bei einer Verletzung oder Krankheit, die die Fortsetzung der Aktivität unmöglich macht, erkennt die Schule nach Vorlage der in diesem Artikel vorgesehenen Nachweise die Erstattung des auf die nicht genossenen Stunden entfallenden Betrags oder alternativ einen gleichwertigen Gutschein an, je nach Vereinbarung mit dem Kunden.
7.2 Nachweis
Die Verletzung oder Krankheit ist durch eine Bescheinigung nachzuweisen, die während des Aufenthalts von einem Arzt, Krankenhaus, Notaufnahme, einer Klinik oder einer anderen hierzu befugten Gesundheitseinrichtung ausgestellt wurde, die den Zustand der betroffenen Person unmittelbar festgestellt hat. Aus dem Dokument muss die Unmöglichkeit hervorgehen, die gebuchte Aktivität fortzusetzen.
7.3 Beginn der Berechnung
Erstattung oder Gutschein werden ab den Stunden berechnet, die auf die Mitteilung an die Schule und die Vorlage der entsprechenden Nachweise folgen. Die Dokumente sind zeitgerecht und in jedem Fall während des Zeitraums zu übergeben, in dem die Leistung hätte erbracht werden sollen, sofern die Unmöglichkeit nicht nachgewiesen ist.
7.4 Gültigkeit des Gutscheins
Sofern nichts anderes angegeben, sind die nach diesem Artikel ausgestellten Gutscheine während der laufenden oder der unmittelbar folgenden Wintersaison nutzbar. Der Gutschein ist nicht in Geld umwandelbar, sofern die Schule nichts anderes bestimmt oder eine gesetzliche Pflicht besteht.
7.5 Erstattungsmodalitäten
Erstattungen erfolgen, soweit technisch möglich, über die bei der Buchung verwendete Zahlungsart oder per Banküberweisung.
Art. 8 – Pflichten des Kunden und des Teilnehmers
Der Kunde und jeder Teilnehmer verpflichten sich:
• sich pünktlich am angegebenen Treffpunkt einzufinden;
• sofern erforderlich über einen gültigen Skipass zu verfügen;
• angemessene Ausrüstung und Kleidung zu verwenden;
• die Anweisungen des Skilehrers zu befolgen;
• die in den Skigebieten geltenden Verhaltens- und Sicherheitsregeln zu beachten;
• kein Verhalten an den Tag zu legen, das sich selbst, andere Teilnehmer, den Skilehrer oder Dritte gefährden könnte;
• zutreffende Angaben zum technischen Niveau und zum Alter des Teilnehmers zu machen;
• relevante Umstände für die Sicherheit und die Durchführung der Aktivität unverzüglich mitzuteilen.
Der Kunde ist für die Richtigkeit der bei der Buchung gemachten Angaben verantwortlich.
Art. 9 – Verspätungen und Absenzen
Der Teilnehmer muss sich mit angemessenem Vorlauf zum vorgesehenen Zeitpunkt am Treffpunkt einfinden. Bei Verspätung ist der Skilehrer nicht verpflichtet, die Stunde über die ursprünglich vorgesehene Zeit hinaus zu verlängern. Bei Gruppenkursen muss der Skilehrer verspätete Teilnehmer nicht abwarten, wenn dies eine Beeinträchtigung oder Minderung der Leistung für die anderen Teilnehmer bedeuten würde. Ist es nicht möglich, die Gruppe sicher und ohne Beeinträchtigung des regulären Ablaufs zu erreichen, kann der Teilnehmer von der Einheit ausgeschlossen werden. Wegen Verspätung, Absenz oder anderer dem Kunden oder Teilnehmer zurechenbarer Gründe verpasste Stunden werden nicht erstattet.
Art. 10 – Minderjährige
Minderjährige Teilnehmer sind am vereinbarten Treffpunkt und zur vereinbarten Zeit dem Skilehrer zu übergeben und sind am Ende der Aktivität von einem Elternteil oder einer ermächtigten volljährigen Person abzuholen. Der Elternteil oder die verantwortliche volljährige Person muss sich pünktlich am Ende der Stunde einfinden. Bei einer Verspätung von mehr als 10 Minuten beim Abholen des Kindes gegenüber dem Ende der Aktivität kann die Schule die Kosten der dadurch notwendigen zusätzlichen Betreuung in Rechnung stellen.
Ein Minderjähriger kann den Endpunkt der Stunde nur mit ausdrücklicher Ermächtigung des Elternteils oder des Inhabers der elterlichen Verantwortung und nach den von der Schule festgelegten Modalitäten eigenständig verlassen. Aus Sicherheitsgründen kann die Schule verlangen, dass bestimmte minderjährige Teilnehmer persönlich von einer volljährigen Person abgeholt werden.
Art. 11 – Helm und persönliche Sicherheit
Für die Ausübung des Alpinskilaufs, des Snowboards, des Telemark, des Rodelns und des Schlittelns muss jeder Teilnehmer unabhängig vom Alter einen den geltenden Vorschriften entsprechenden Schutzhelm tragen: ab der Wintersaison 2025/2026 gilt die Pflicht für alle Nutzer der Skipisten (Gesetz vom 8. August 2025, Nr. 119, zur Umsetzung des Gesetzesdekrets vom 30. Juni 2025, Nr. 96). Der Helm muss für die ausgeübte Disziplin geeignet und ordnungsgemäß getragen sein. Der Skilehrer kann die Teilnahme an der Aktivität verweigern, wenn der Schüler die vorgeschriebene Schutzausrüstung nicht besitzt oder eine offenkundig ungeeignete Ausrüstung verwendet.
Art. 12 – Leibchen und Material der Schule
Sofern im Kurs vorgesehen, kann den Teilnehmern ein Leibchen oder anderes Identifikationsmaterial der Schule übergeben werden. Das Material bleibt Eigentum der Schule und ist am Kursende zurückzugeben. Bei Verlust oder Nichtrückgabe des Leibchens kann ein Beitrag von € 15,00 (inkl. MwSt.) für die Ersetzung verlangt werden.
Art. 13 – Haftung
Die Ausübung des Skilaufs, des Snowboards und der anderen Schneesportarten birgt inhärente Risiken, die unter anderem mit den Eigenheiten des Bergmilieus, den Wetter-, Schnee- und Pistenverhältnissen, der Anwesenheit anderer Nutzer und der Natur der sportlichen Tätigkeit selbst zusammenhängen.
Die Schule und der Skilehrer ergreifen die von den Vorschriften und der beruflichen Natur der Tätigkeit geforderten Vorsichts-, Sorgfalts- und Sicherheitsmaßnahmen. Die Haftung der Schule und des Skilehrers bleibt in den gesetzlich vorgesehenen Fällen unberührt.
Der Teilnehmer hat die Anweisungen des Skilehrers und die anwendbaren Sicherheitsvorschriften zu beachten. Die Schule haftet nicht für Schäden, die ausschließlich auf ein Verhalten entgegen den erteilten Anweisungen, auf Verletzungen der Sicherheitsvorschriften durch den Teilnehmer, auf die Verwendung ungeeigneter persönlicher Ausrüstung oder auf andere dem Kunden zurechenbare Umstände zurückzuführen sind, unbeschadet der gesetzlich unabdingbar vorgesehenen Grenzen und Haftungsfälle.
Art. 14 – Organisatorische Änderungen
Aus didaktischen, organisatorischen oder Sicherheitsgründen kann die Schule ändern:
• den zugewiesenen Skilehrer;
• den Treffpunkt;
• die Zusammensetzung der Gruppen;
• die Route;
• die genutzten Pisten;
• das Tagesprogramm.
Die Schule wird relevante Änderungen nach Möglichkeit rechtzeitig mitteilen. Die Buchung einer Stunde garantiert nicht die Zuweisung eines bestimmten Skilehrers, sofern dies nicht ausdrücklich als wesentliche Bedingung der Buchung bestätigt wurde.
Art. 15 – Datenschutz
Die personenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden Vorschriften und der EU-Verordnung 2016/679 verarbeitet. Die vollständige Datenschutzerklärung ist auf der Website der Schule unter www.scuolasci-selva.it/de/privacy/ abrufbar.
Art. 16 – Beschwerden
Der Kunde kann Beschwerden an die Schule richten. Um eine zeitnahe Überprüfung des Vorfalls zu ermöglichen, wird der Kunde gebeten, das Problem so bald wie möglich, vorzugsweise während der Durchführung der Leistung, mitzuteilen und die betroffene Buchung, das Datum, die Leistung, die beanstandeten Tatsachen sowie alle nützlichen Dokumente anzugeben.
Nachträgliche Beschwerden können an info@skischool2000.com, an die PEC scuolascisnowboard2000@pec.it oder schriftlich an den Sitz der Schule gerichtet werden.
Es wird empfohlen, die Beschwerde innerhalb von 10 Werktagen nach dem beanstandeten Ereignis einzureichen und alle für ihre Bewertung nützlichen Informationen und Dokumente beizufügen. Diese Frist dient der Organisation und beeinträchtigt nicht etwaige unabdingbare Rechte des Verbrauchers nach geltendem Recht. Die Schule verpflichtet sich, die Beschwerde zu prüfen und in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Eingang zu antworten.
Art. 17 – Alternative Streitbeilegung
Bei Streitigkeiten sind Kunde und Schule aufgerufen, zunächst eine gütliche Einigung zu suchen. Der Verbraucher kann zudem, wenn die Voraussetzungen vorliegen, die zuständigen Stellen für alternative Streitbeilegung (ADR) anrufen, einschließlich der ADR-Verbraucherschlichtungsstelle der Handelskammer Bozen, nach den Bedingungen und Verfahren der einschlägigen Ordnung. Die Inanspruchnahme alternativer Streitbeilegung beeinträchtigt weder die unabdingbaren Rechte des Verbrauchers noch den Zugang zur Gerichtsbarkeit in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.
Art. 17-bis – Referenzsprache
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf Italienisch, Deutsch und Englisch verfügbar. Die italienische Fassung ist die Referenzfassung: bei Abweichungen, Auslegungsdivergenzen oder unvollständigen Übersetzungen geht der italienische Text vor, vorbehaltlich der unabdingbaren Rechte, die dem Verbraucher nach den anwendbaren Vorschriften zustehen.
Art. 18 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag unterliegt dem italienischen Recht, unbeschadet der etwaigen unabdingbaren Bestimmungen zugunsten des Verbrauchers. Ist der Kunde Verbraucher, bestimmt sich die örtliche Zuständigkeit nach den unabdingbaren Normen der Verbraucherschutzgesetzgebung. Für Rechtsverhältnisse außerhalb des Verbraucherschutzes ist, vorbehaltlich anderer unabdingbarer Gesetzesbestimmungen, ausschließlich das Gericht Bozen zuständig.
Art. 18-bis – Verwendung von Fotos und Videos zu Werbezwecken
Während der Stunden und Aktivitäten der Schule können Fotos aufgenommen oder Videos erstellt werden, auch unter Verwendung von Geräten der Schule, zu Dokumentations- und Werbezwecken (Website, soziale Medien, Infomaterial). Die Bilder können die Teilnehmer, auch Minderjährige, ausschließlich mit ausdrücklicher, gesonderter und von der Dateneinwilligung nach Art. 15 getrennter Einwilligung betreffen. Die Einwilligung ist freiwillig, jederzeit widerrufbar, und die Verweigerung bringt keinerlei Nachteil oder Einschränkung der Leistungen mit sich. Die Einwilligung für Minderjährige wird durch das Elternteil oder den Inhaber der elterlichen Verantwortung erteilt. Nicht autorisierte Fotos und Videos werden nicht veröffentlicht; auf Antrag werden bereits veröffentlichte zeitnah entfernt.
Art. 19 – Vorrang der zwingenden Normen
Die etwaige Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Unanwendbarkeit einer einzelnen Bestimmung dieser Bedingungen führt nicht automatisch zur Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Unbeschadet bleiben in jedem Fall die unabdingbaren Rechte des Verbrauchers nach geltendem Recht.
Art. 20 – Annahme der Bedingungen
Mit der Buchung erklärt der Kunde, die Möglichkeit gehabt zu haben, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Vertragsschluss einzusehen. Bei Online-Buchungen sind die Bedingungen dem Kunden vor der Zahlung zur Verfügung zu stellen und einsehbar und speicherbar zu machen. Etwaige Klauseln, für die das Gesetz eine besondere Zustimmung verlangt, werden dem Kunden nach den anwendbaren Vorschriften unterbreitet.
Handelt der Kunde nicht als Verbraucher, sondern als professionelles Subjekt (z. B. Reisebüros, Beherbergungsbetriebe, Veranstalter oder sonstige Vermittler), so bedürfen gemäß Art. 1341 und 1342 des italienischen Zivilgesetzbuchs die Klauseln der Art. 6 (Stornierung durch den Kunden), 13 (Haftung) und 18 (Anwendbares Recht und Gerichtsstand) dieser Bedingungen der besonderen schriftlichen Zustimmung. Der professionelle Kunde genehmigt diese Klauseln ausdrücklich durch Unterzeichnung der Buchungsbestätigung oder eines anderen Vertragsdokuments, das sie ausdrücklich erwähnt.
Ist der Kunde Verbraucher, unterliegen dieselben Klauseln der Regelung über missbräuchliche Klauseln der Art. 33 ff. des Gesetzesdekrets 206/2005; ihre Wirksamkeit wird nach dieser Norm zum Schutz des Verbrauchers beurteilt, unabhängig von einer besonderen Unterzeichnung.
DER UNTERRICHT
- Der Unterricht dauert 55 Minuten und findet bei jeder Witterung statt.
- Im Fall einer vollständigen Schließung der Aufstiegsanlagen werden nicht abgehaltene Unterrichtseinheiten nicht rückerstattet.
- Im Preis des Unterrichts sind weder die Ausrüstung noch der Skipass enthalten.
- Es wird daran erinnert, dass Skifahrer im Besitz einer gültigen Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten sein müssen (gemäß Art. 30 GvD Nr. 40/2021).
- Zudem wird der Abschluss einer persönlichen Unfallversicherung empfohlen.
- Gruppenkurse können nicht in Privatstunden umgewandelt werden.
- Die Scuola Sci & Snowboard 2000 übernimmt keine Verantwortung für Verletzungen oder Unfälle, die während der Unterrichtszeit auftreten könnten.
- Wird die Mindestteilnehmerzahl für einen Gruppenkurs nicht erreicht, behält sich die Schule vor, die Unterrichtsstunden zu reduzieren oder die Teilnehmer einem anderen Kurs zuzuordnen.
- Für einen optimalen Unterrichtsverlauf und die Sicherheit des Schülers werden die Eltern gebeten, der Schule oder dem Lehrer etwaige körperliche oder psychische Besonderheiten des Minderjährigen mitzuteilen.
DIE BUCHUNG
- Die Buchung erfolgt mit der Bezahlung des Unterrichtspreises und der Annahme der Vertragsbedingungen.
- Eine Anfrage zur Änderung der Buchung kann von der Schule nur bei Verfügbarkeit und nur dann akzeptiert werden, wenn sie mindestens 48 Stunden vor der gebuchten Unterrichtseinheit eingeht.
BEZAHLUNG
Die Zahlung muss immer vor den Unterrichtseinheiten erfolgen.
Folgende Zahlungsmethoden werden akzeptiert:
- Banküberweisung
SCUOLA SNOWBOARD & SCI 2000
Str. Meisules 290
39048 Wolkenstein (BZ) – Italien
USt-IdNr: 02207830213
IBAN: IT58 Y 06045 58890 000000888000
BIC / SWIFT: CRBZIT2B061
Bank: Sparkasse Filiale Wolkenstein Str. Meisules 286 39048 Wolkenstein (BZ) – Italien
- Barzahlung
- Kreditkarten: Visa, Mastercard